Miteinander leben und lernen – Testphase an der Drais!

,,Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu
lernen.“

 

So lautet das neue Motto der Drais. Deswegen wurden folgende Regeln eingeführt oder verbessert. Eure DOZ-Redaktion klärt euch über diese
auf:

 

 

Handynutzung:

 

– nur zu Unterrichtszwecken  

 

– nach Erlaubnis der Lehrkraft

 

– Benutzung nur mit einem gültigen Medienführerschein

 

– Musik hören ist nur am Nachmittag gestattet, sprich nach dem Mittagsband

 

– mit nur einem ,,Knopf im Ohr“

 

– Display nach unten gelegt und der Medienführerschein daneben

 

Missbrauch folgt zum Verlust der Ecken am Medienführerschein. Wenn alle vier Ecken weg sind, muss man zur Nachschulung. Ohne Medienführerschein
ist die Nutzung des Handys im ganzen Schulgelände untersagt.

 

Außerhalb des Schulgebäudes: Während der beiden Hofpausen und im Mittagsband erlaubt (gültiger Medienführerschein muss vorhanden sein).

 

Fotos, Videos und Tonaufnahmen sind generell verboten!

 

Bei Verstoß: Einzug des Handys und Ausgabe erst nach Unterrichtsende. Ab dem dritten Verstoß wird das Handy je eine Woche morgens in der ersten
Stunde eingesammelt und erst nach Unterrichtsende wieder ausgegeben.

 

 

Fehlverhalten:

 

Fehlverhalten im Unterricht wird, ähnlich wie beim Fußball, mit gelben und roten Karten geahndet.

 

Gelb = verwarnt

Rot   = die Teilnahme am Unterricht ist erstmal vorbei.

 

Zurück in den Unterricht geht es erst, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind:

 

1.   Der ganze Text wurde abgeschrieben und die Leerstellen wurden sinnvoll
gefüllt.

 

2.   Eine ernsthafte Entschuldigung ist bei der Lerngruppe/Lehrkraft
erfolgt.

 

 

 

Achtung: Weiteres Fehlverhalten
und/oder eine unglaubwürdige Entschuldigung führen in den Auszeitraum.

 

 

Toiletten

 

…werden ab nur zu Beginn und Ende der Pausen genutzt, wenn man trotzdem im Unterricht dringend muss, gibt es einen Eintrag in der
Lerngruppenliste im Lerngruppenbuch.

 

 

Kaugummi

 

Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten, auch in den Pausen. Wer dennoch kaut, erhält einen Listeneintrag im
Lerngruppenbuch. Ab dem zweiten Eintrag muss im Mittagsband Kaugummi entfernt werden.

 

 

Kleidung

 

Freizeitkleidung wie Jogginghosen oder bauchfreie Oberteile gehören nicht an die Schule.

 

Erscheint man dennoch in Freizeitkleidung:       

 

Keine Teilnahme an Veranstaltungen mit Außenwirkung innerhalb und außerhalb der Schule

 

Eintrag im LEB möglich, da ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt