Corona-Hygieneplan

Abstandsgebot

Zwischen den Lehrkräften, Eltern, Beschäftigten und sonstigen Erwachsenen ist stets ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt dieses Abstandsgebot nicht. Zu Mitschülerinnen und Mitschülern aus anderen Lerngruppen ist ebenfalls mindestens 1,50 m Abstand einzuhalten. Das gilt auch in den Pausen und auf den Toiletten.

Händehygiene Die Hände müssen regelmäßig und vor allem vor dem Unterrichtsbeginn mit Seife gewaschen oder in Maßen sachgerecht desinfiziert werden.

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auf dem gesamten Schulgelände vorgeschrieben. Im Unterricht darf die MNB abgenommen werden. Speziell bei der Nahrungs-zubereitung und in praktischen Unterrichtsphasen kann durch die Lehrkraft das Tragen einer MNB angeordnet werden.

Ab einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von 35 sind die MNB auch im Unterricht zu tragen (Pandemiestufe 3).

Toilettenräume

In den Sanitärbereichen dürfen sich grundsätzlich nicht mehr als drei Schülerinnen und Schüler gleichzeitig aufhalten. Sollten schon mehrere Personen in den Sanitärbereichen sein, ist vor der Tür mit Abstand zu warten. Zur Entzerrung der Situation ist der Besuch der Toiletten auch während der Unterrichtszeiten erlaubt. Dies wird im Lerngruppenbuch vermerkt.

Pausen

In der großen Pause halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof in den aus dem Übersichtsplan ersichtlichen Bereichen auf. Während der Nahrungsaufnahme in diesen Bereichen besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer MNB.
Nach der großen Pause ist die Händehygiene zu beachten. Bei sehr schlechtem Wetter verbleiben die Schülerinnen und Schüler in der großen Pause in ihren Lerngruppenräumen.

Wegeführung

Hier sind die gesonderten Vorgaben zu beachten. Die Schülerinnen und Schüler werden über die Lerngruppenleitungen informiert. Das Einhalten der vorgegebenen Wegeführung ist zwingend erforderlich.

Mensa

In der Mensa ist grundsätzlich die MNB zu tragen, nur am Tisch zum Essen wird sie abgenommen. Die Lerngruppen stellen sich jahrgangsweise zum Essen an. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Abstandsregel von mindestens 1,50 m zwischen den Schülerinnen und Schülern einzuhalten. Es ist nicht gestattet, dass sich Schülerinnen und Schüler ein Essen teilen.

Fachräume, Lernateliers

Vor Verlassen eines Fachraumes oder Lernateliers sind die Tischflächen von den Schülerinnen und Schüler feucht abzuwischen (Feuchttücher benutzen).

Allgemeine Hinweise

Zwischen allen Personen in der Schule darf es keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln geben. Auch Geschwisterkinder halten im Schulbetrieb Abstandsregeln und die Jahrgangstrennung ein. Öffentlich zugängliche Kontaktstellen wie Türklinken oder Lichtschalter sind möglichst nicht mit der Hand, sondern z.B. mit dem Ellenbogen zu benutzen. Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen muss größtmöglicher Abstand zu anderen Personen eingehalten werden, am besten wegdrehen. Die Unterrichtsräume sind mindestens alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten zu lüften.

Umgang mit Krankheits-und Erkältungssymptomen

Hierfür sind die separaten Hinweise zu beachten. Die Schule ist bei jedem Infektionsfall zu informieren.

Risikogruppen

Die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder aufgrund einer relevanten Vorerkrankung von der Teilnahme am Präsenzunterricht entschuldigen. Dies muss einmal am Beginn des Schuljahres erfolgen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, den Unterrichtsstoff eigenverantwortlich zu Hause zu bearbeiten und die gestellten Aufgaben zu erledigen.